Abwägungskontrolle und subjektiver Rechtsschutz.

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ZZ

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Das Abwägungsangebot stellt den Kern der materiell-rechtlichen Anforderungen an Planfeststellungsverfahren dar. Das verwaltungsrechtliche Verfahren wird heute vom Prinzip des subjektiven Rechtsschutzes beherrscht, so dass bei einer Klage eine Überprüfung der vorgesehenen Maßnahmen auf Verletzung subjektiver Rechte des jeweiligen Klägers erfolgt. Der Autor wendet sich gegen die Rechtsprechung, die nur dem konkret Planungsbetroffenen ein subjektives öffentliches Recht einräumt (Hinweis auf B-42-Urteil und Frankfurter Flughafen-Urteil). Er kommt zu dem Ergebnis, dass objektiv-rechtliche Abwägungsfehler in der Regel - mit Ausnahme der Fälle des Planergänzungsanspruchs, der Teilbarkeit des Planes und des Verzichts des Betroffenen - das subjektive Recht auf ordnungsgemäße Abwägung auch derjenigen Kläger verletzen, auf deren Interessen bzw. Belange sich der Fehler nicht bezieht. DS

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Planungsrecht, Planfeststellungsverfahren, Kläger, Klage, Rechtsschutz, Rechtsverletzung, Planungsbetroffener, Abwägung, Kontrolle

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Die öffentliche Verwaltung 34(1981)Nr.2, S.37-43

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Recht, Planungsrecht, Planfeststellungsverfahren, Kläger, Klage, Rechtsschutz, Rechtsverletzung, Planungsbetroffener, Abwägung, Kontrolle

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