Änderung miet- und wohnungswirtschaftlicher Bestimmungen zum 1. Juni 1990.
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1990
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Die Nachfrage nach Mietwohnungen ist stark und daran wird sich in nächster Zukunft nichts ändern. Deshalb hat sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, durch verschiedene gesetzliche Änderungen Anreize für ein verstärktes Wohnungsangebot zu bieten. Die neuen Regelungen sollen Nachteile aufheben, die sich aus der bisherigen Gesetzeslage ergeben könnten. Die Änderungen erstrecken sich auf einzelne Vorschriften des BGB, der ZPO, über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Sie sind im sog. Wohnungsbauerleichterungsgesetz (WoBauErlG) enthalten, das auch noch das Baugesetzbuch ändert. Dies bleibt hier unberücksichtigt. Die Änderungen werden im einzelnen aufgeführt. (hg)
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.7, S.350-352