Marktwirtschaft mit beschränkter Geltung - Bodenwert und Steuern.
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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
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Zusammenfassung
Auf dem Bodenmarkt ist der Marktmechanismus schon seit langem gestört. Dies ist insbesondere durch die gegenwärtige Handhabung der Besteuerung des Bodens bedingt, die - so der Autor - den Marktmechanismen entgegenwirkt und begünstigt so die Spekulation. Eine Möglichkeit der wertgerechten Bodenbesteuerung wäre, dass der Eigentümer den Wert seines Grundstücks innerhalb bestimmter Grenzen selbst festlegt, und bei Verkauf etc. auch nur den selbsteingeschätzten Wert bekäme. Ebenso wendet sich der Autor gegen die Behauptung, dass es in den Gemeinden an Bauland fehlt. Die Baulandknappheit und die hohen Preise haben ihren Grund nicht in der unzureichenden planerischen Ausweisung von Bauland, sondern durch die Hortung von Bauland. Deshalb ist ein Ansatz richtig, der das bebaubare Land dem Markt und damit der Bebauung zuführen will, indem die überfällige Neubewertung des Grundvermögens mit der Bewertung des unbebauten, bebaubaren Lands begonnen wird. IRPUD
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Bodenrecht, Grundstücksbewertung, Bodenwert, Bodenbesteuerung, Wertzuwachs, Grundvermögen, Bodenmarkt, Steuer
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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 34(1982)Nr.5, S.356, Abb.
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Bodenrecht, Grundstücksbewertung, Bodenwert, Bodenbesteuerung, Wertzuwachs, Grundvermögen, Bodenmarkt, Steuer