Verfassungsrechtliche Grundlagen und Bestandsschutz des Immobiliarrestitutionsanspruchs aus § 3 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Absatz 2 Satz 1 Alt. 2 VermG.
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Beck
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München
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ZLB: 97/2906
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DI
S
S
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Abstract
Der Immobiliarrestitutionsanspruch nach dem Vermögensgesetz ist einer der Primäransprüche dieses Gesetzes, er bedeutet also die Rückgabe des Vermögenswertes in Natur. Konkret sind dem ursprünglichen Eigentümer diejenigen im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücke zurückzuübertragen, welche zwischen 1933 und 1945 sowie 1949 und 1990 von bestimmten rechtsstaatswidrigen Vermögensentziehungen betroffen waren. Die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wiederaufbaus könnten in Zukunft eine über die bisherigen Novellierungen hinausgehende Aufweichung oder sogar eine vollständige Aufhebung des Restitutionsgrundsatzes geboten erscheinen lassen. Das Verfassungsrecht steht einer umfassenden Novellierung des Vermögensgesetzes und des darin enthaltenen Restitutionsgrundsatzes derzeit noch nicht entgegen. Der Gesetzgeber besitzt in der Sache einen größeren Entscheidungsspielraum, als gemeinhin angenommen wird. Reformvorschläge können nicht mit verfassungsrechtlichen Argumenten abgeblockt werden, sondern sind im politischen Raum zu erörtern. Ein Festhalten am derzeitigen Restitutionsprinzip bzw. an dessen Umfang ist politisch zu begründen und zu verantworten. lil/difu
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XVIII, 232 S.
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Münchener Universitätsschriften; 123