Der Verwaltungsakt mit Doppelwirkung.
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SEBI: Ser 370-65
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Zusammenfassung
Der Begriff des ,,Verwaltungsaktes (VA) mit Doppelwirkung'' bezeichnet den Fall, daß ein und derselbe VA eine Person begünstigt und gleichzeitig eine andere belastet.Wird z.B. einem Bauherrn auf seinen Antrag hin eine Bauerlaubnis unter Dispens von nachbarschützenden Bestimmungen der Bauordnung gewährt, so wird durch diesen VA der Bauherr begünstigt, sein Nachbar aber gleichzeitig belastet.Das hat zur Folge, daß der eine der Betroffenen ein positives, der andere ein negatives Interesse an Entstehung, Fortbestand und Beseitigung des VA's mit Doppelwirkung hat.Dieser Interessengegensatz zweier Staatsbürger hinsichtlich desselben VA's gibt diesem seine spezielle Problematik.Neben dem Nachbarrecht und dem Baurecht tritt der VA mit Doppelwirkung im Berufszulassungsrecht und bei privatrechtsgestaltenden VA'en auf.Die Arbeit behandelt die Rechtsschutzmöglichkeiten, die Entstehung, das Wirksamwerden, die Unanfechtbarkeit sowie den Widerruf von Verwaltungsakten mit Doppelwirkungen. chb/difu
Beschreibung
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Verwaltungsakt, Doppelwirkung, Begünstigung, Belastung, Nachbarrecht, Wirksamkeit, Anfechtung, Rechtsschutz, Widerruf, Verwaltungsrecht, Baurecht
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Göttingen: Schwartz (1967), XIII, 207 S., Lit.
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Verwaltungsakt, Doppelwirkung, Begünstigung, Belastung, Nachbarrecht, Wirksamkeit, Anfechtung, Rechtsschutz, Widerruf, Verwaltungsrecht, Baurecht
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Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 65