Luftreinhalteplanung in Bayern.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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RE

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Abstract

Für Bayern wurden bisher 17 Luftreinhaltepläne mit Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität aufgestellt und veröffentlicht. Diese Pläne gehen auf § 47 Abs. 1 BlmSchG zurück, der die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, wenn die durch die 39. BlmSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden. Bei der Gefahr einer Überschreitung der in der 39. BImSchV festgelegten Alarmschwellen ist gemäß § 47 Abs. 2 BlmSchG ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen aufzustellen.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 12

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S. 353-358

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