Das Schulwesen als Bestandteil der rechtsstaatlichen Hoheitsverwaltung. Dargestellt an Hand des geltenden Schulrechts in Hessen.
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SEBI: 72/2588
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DI
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Abstract
Das Schulrecht in den Ländern der Bundesrepublik zeichnete sich bis in die jüngste Zeit dadurch aus, daß es an einer dem Gesetzmäßigkeitsprinzip der Verfassung genügenden gesetzlichen Durchnormierung fehlte. Erst allmählich setzte sich in Rechtsprechung und Rechtslehre die Erkenntnis durch, daß der Schüler innerhalb des Schulbetriebes ein Träger von Grundrechten ist. Einer gesetzlichen Durchnormierung des Schulverhältnisses stand dabei lange Zeit die Ansicht vom besonderen Gewaltverhältnis oder des Anstaltscharakters der Schule entgegen. Die Autorin dieser 1970 abgeschlossenen Arbeit behandelt unter einem modernen Staatsverständnis, das derartige gesetzesfreie Räume der Verwaltung ausschließt, grundlegend die Rechtsstellung des Schülers. Sie geht auf die einzelnen im Schulbetrieb geltenden Grundrechte ein und stellt Maßstäbe für eine rechtsstaatliche Schulverwaltung auf, wobei sie sich kritisch mit dem bis dahin geltenden Schulrecht in Hessen auseinandersetzt.wd/difu
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Schulverhältnis, Grundrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Schule, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
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Marburg: (1971), XX, 197 S., Lit.
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Schulverhältnis, Grundrecht, Besonderes Gewaltverhältnis, Schule, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht