Die Eingriffsbefugnisse der Wasserbehörden bei der Sanierung von Altlasten.

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SEBI: 90/969

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Dargestellt wird die Haftung bei der Sanierung von Altlasten auf der Grundlage des Abfallgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes und des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts. Wegen des sog. Rückwirkungsverbots, d. h. des Verbots, vergangene Sachverhalte zu regeln, ist die Sanierung von alten Industriestandorten und von Mülldeponien, die vor Inkrafttreten eines Gesetzes geschlossen wurden, problematisch. Das Abfallgesetz ist für ältere Altlasten unanwendbar. Vom Wasserhaushaltsgesetz vom 1. 3. 1960 werden dagegen ältere Haftungsfälle erfaßt. Der Autor versucht eine Vereinheitlichung der Betrachtungsweise aller Sanierungsfälle auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes sowie unter Einbeziehung älteren (preußischen) Wasserrechts. jüp/difu

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Schlagwörter

Altlast, Altlastensanierung, Wasserrecht, Wasserbehörde, Abfallrecht, Umweltschutzrecht, Eingriffsregelung, Polizeirecht, Behörde, Kompetenz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Entsorgung, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Bonn: (1989), XXI, 168 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)

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Altlast, Altlastensanierung, Wasserrecht, Wasserbehörde, Abfallrecht, Umweltschutzrecht, Eingriffsregelung, Polizeirecht, Behörde, Kompetenz, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Entsorgung, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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