Nutzungsfähige Teilnetze der Wasserversorgung und Abwasserableitung - Vertragliche Gestaltung im komplexen Wohnungsbau.
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1990
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IRB: Z 200
IFL: I 103
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Zusammenfassung
Die Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsbetriebe müssen die störungsfreie Ver- und Entsorgung der bereits bezogenen Wohnungseinheiten parallel zum weiteren Baugeschehen sichern. Werden nutzungsfähige Teilnetze der Wasserversorgung und Abwasserableitung vor Abschluß des Hoch-, Straßen- und Freiflächenbaus, also außerhalb eines nutzungsfähigen Teilvorhabens des komplexen Wohnungsbau abgenommen, bleibt der Generalauftragnehmer zur Sicherung der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Netze bis zur Fertigstellung des nutzungsfähigen Teilvorhabens bzw. des Wohnkomplexes oder Wohngebietes verantwortlich. (bre)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
In: Wasserwirtsch.Wassertech.(wwt), 40(1990), Nr.5, S.123-124, Abb.;Lit.