Die zeitlich befristeten Sonderregelungen zu Flüchtlingsunterkünften im BauGB. Notwendigkeit, Entstehungsgeschichte, Ziele, Konsistenz, Gültigkeit, Kritik, Alternativen, Reformbedarf.

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DI
RE

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Mit den allgemeinen städtebaulichen Regelungen wäre es nicht gelungen, die Zuwanderung von Asylsuchenden und ihre Unterbringung zu bewältigen, weshalb die Schaffung der Sondervorschriften des § 246 VIII bis XVII BauGB notwendig war. Die Privilegierungstatbestände sind ausnahmslos mit höherrangigem Recht vereinbar und fügen sich weitgehend in die vorhandene Systematik ein. Abgesehen von kleinen Ungenauigkeiten ist dem Gesetzgeber hier ein guter Kompromiss gelungen, der sich im Ergebnis als praktikabel und zweckmäßig erwiesen und – im Hinblick auf die Fort- und Anschlussnutzung – auch über 2019 hinaus Bedeutung hat.

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XXIX, 536

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Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen öffentlichen Recht; 30