Zahllose Abkommen - aber wenig Kompetenzen. Staatsaufgabe Umweltschutz - Notwendigkeit eines nationalen und internationalen Umweltrechts.

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IRB: S 33773

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Abstract

Dass Umweltschutz eine Aufgabe des Staates ist, kann als allgemeiner Konsens angesehen werden. Seit den 70er Jahren haben alle Staaten, Industrie- wie auch Entwicklungsländer eine umfangreiche gesetzgeberische Tätigkeit im Bereich des Umweltschutzes entfaltet. Nahezu unübersehbar ist die Zahl der zwischenstaatlichen Abkommen, die Wirksamkeit der meisten Verträge ist jedoch sehr umstritten. Die Defizite des Vertragsrechts führen zu einem Rückgriff auf das Gewohnheitsrecht, auf das allgemeine Völkerrecht. Da Umweltprobleme in Zukunft verstärkt international gelöst werden müssen, sind die mit Umweltschutz befassten internationalen Organisationen mit weiterführenden Kompetenzen auszustatten, die zu einer Harmonisierung des Umweltrechts führen können.(wg)

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Umweltschutz, Gesetzgebung, Harmonisierung, Institution, Abkommen, Wirksamkeit, International, Umweltrecht, Umwelt

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In: Parlament; Bonn, 35(1985), Nr.33/34, 17./24.Aug., S.18

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Umweltschutz, Gesetzgebung, Harmonisierung, Institution, Abkommen, Wirksamkeit, International, Umweltrecht, Umwelt

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