Drei Systeme der allgemeinen Kontrolle der Staatsverwaltung durch besondere Organe der Verfassung. Die Systeme des Parlamentsbeauftragten - Ombudsman, der "Allgemeinen Aufsicht durch die Staatsanwaltschaft in den sozialistischen Staaten und des Kontrollrats der Republik China-Taiwan.

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SEBI: 72/136

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In fast allen Staaten ist - ungeachtet der Gesellschaftssysteme - eine starke Ausdehnung der Staatsverwaltung festzustellen. Da die herkömmlichen Einrichtungen zur Kontrolle der Staatsverwaltung nicht mehr ausreichen, haben eine Reihe von Staaten besondere Kontrollorgane geschaffen, die sie mit Verfassungsrang ausstatteten. Der Verfasser stellt drei Systeme heraus das System des Parlamentsbeauftragten (Ombudsman) in der Staatenwelt Skandinaviens und des britischen Commonwealth, das System der ,,Allgemeinen Aufsicht'' durch die Staatsanwaltschaft in den sozialistischen Staaten und das System des Kontrollrats in der Republik China (Taiwan). Er versucht eine Darstellung, Kritik und einen Vergleich der drei Systeme zu liefern, wobei er insbesondere die Kontrollorgane auf ihre Unparteilichkeit, ihre Sanktionsbefugnisse und ihre Möglichkeit untersucht, sowohl aus eigener Initiative als auch aufgrund von Beschwerden einschreiten zu können.

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Staatsverwaltung, Verwaltungskontrolle, Ombudsmann, Verfassungsrecht, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung

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Bonn: (1970), XLVII, 150 S., Lit.

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Staatsverwaltung, Verwaltungskontrolle, Ombudsmann, Verfassungsrecht, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung

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