Straßenausbaubeiträge - Möglichkeit oder Pflicht zur kommunalen Einnahmeerzielung?
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Straßenausbaubeiträge erhitzen die Gemüter wie wenige andere Themen auf der kommunalen Ebene. Betroffene Eigentümer nehmen Straßenausbaumaßnahmen in der Regel weniger als Vorteil (Wertsteigerung der Grundstücke) denn als Nachteil (z. B. Verkehrszunahme und Verkehrslärm) wahr. Als besonders ungerecht werden jedoch die Straßenausbaubeiträge empfunden, die je nach Umfang der Maßnahme und Größe der veranlagten Grundstücke schnell mehrere tausend Euro betragen können. Nicht wenige Kommunen suchen daher ihre Bürger zu entlasten und verzichten auf den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung. Der Beitrag zeigt anhand der kommunalabgabenrechtlichen und haushaltsrechtlichen Grundlagen auf, warum Kommunen regelmäßig zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet sind, wann hierauf ausnahmsweise verzichtet werden darf und welche Folgen einer Kommune und ihren Gemeinderatsmitgliedern drohen, wenn haushaltsrechtswidrig auf den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung verzichtet wird.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 8
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S. 225-234