Organisation des Jugendamtes - Wirtschaftliche Erziehungshilfe.

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KGST B 26/76

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Abstract

Unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur werden in diesem Bericht Hinweise zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Erziehungshilfe zu einzelnen Hilfen in besonderen Lebenslagen nach dem Bundessozialhilfegesetz gegeben. Der Bericht grenzt Sozialarbeit eines sozialen Dienstes und Verwaltungsarbeit der wirtschaftlichen Erziehungshilfe gegeneinander ab und empfiehlt eine Zuständigkeitsregelung ,,sozialer Dienst'' einerseits und ,,wirtschaftliche Erziehungshilfe'' andererseits. Es wird empfohlen, eine Arbeitsverteilung auf mehrere benötigte Stellen des Aufgabenbereichs ,,wirtschaftliche Erziehungshilfe'' nach dem Buchstabenprinzip durchzuführen. Für zwei typische Arbeitsvorgänge (Übernahme von Heimpflegekosten, Übernahme von Elternbeiträgen zum Besuch eines Kindergartens) wird der Arbeitsablauf beschrieben und dargestellt.

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Erziehungshilfe, Jugendamt, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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Köln: (1976), 30 S.,

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Erziehungshilfe, Jugendamt, Sozialarbeit, Verwaltungsorganisation, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 26/76