Das kommunale Ehrenamt.
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SEBI: CL 453
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Zusammenfassung
Die Hauptbedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern in der kommunalen Verwaltung liegt immer noch in der ,,Belebung des Gemeingeistes und Bürgersinns, weniger dagegen in der Ersparung von Verwaltungskosten''.Dieses Wort des Freiherrn vom Stein aus dem Jahre 1807 gilt im wesentlichen heute noch so und findet seinen Ausdruck in den verschiedenen Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer.Die Form der ehrenamtlichen Mitwirkung der Bürger ist allerdings unterschiedlich geregelt worden.Die Arbeit hat ihren Schwerpunkt in der Rechtsvergleichung.Die einzelnen Fragen des Verwaltungsehrendienstes (Rechtsstellung der ehrenamtlich tätigen Personen, Inkompatibilität, Gemeindebürgerrecht, Beginn und Ende der Amtsausübung, Folgen von Pflichtverletzungen usw.) werden für alle Bundesländer (mit Ausnahme der Stadtstaaten) dargestellt.Den Beginn bildet ein umfangreicher historischer Teil. chb/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Ehrenamt, Kommunale Selbstverwaltung, Bürgerrecht, Inkompatibilität, Mitwirkungspflicht, Stadtsoziologie, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Marburg: (1962), 309 S., Tab.; Lit.
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Ehrenamt, Kommunale Selbstverwaltung, Bürgerrecht, Inkompatibilität, Mitwirkungspflicht, Stadtsoziologie, Kommunalpolitik, Kommunalrecht, Kommunalbediensteter, Bürgerbeteiligung, Verwaltungsorganisation, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung