Das neue Finanzhilfenetz des Bundes im Spiegel des Föderalismus.

Heymanns
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymanns

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

5471-9
2139152-X

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7120

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Kompetenz des Bundes, den Ländern Finanzhilfen zu gewähren, ist kürzlich durch mehrere Änderungen des Grundgesetzes erheblich erweitert worden. Dabei hatte die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung eine Unterversorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, Ganztagsbetreuung und Digitalisierung zum gesamtstaatlichen Problem erklärt, das den Bund auf den Plan rufe. Art. 104c GG n.F. und Art. 104d GG stellen eine verfassungspolitisch bedenkliche Durchbrechung des Konnexitätsprinzips dar. Vor allem hebeln sie das System des Finanzausgleichs aus, das für eine unzureichende Finanzausstattung der Länder einen besonderen Anpassungsmechanismus vorsieht: eine Neujustierung der Verteilung der Erträge der Umsatzsteuer. Damit beschränkt sich inzwischen der Föderalismus nach gescheiterten Reformversuchen auf die Absicherung eines Verfahrens der Integration, in dem es Finanzmittel übernehmen, Gesamtinteresse und partikulare Interessen in Einklang zu bringen.

Description

Keywords

Journal

Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

item.page.issue

24

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

1589-1595

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries