Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften.

Reinhardt
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Herausgeber

Reinhardt

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

0342-5258

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 449

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

"Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden." Dieses fundamentale Menschenrecht proklamiert die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 in ihrem Artikel 16 Abs. 2. Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Unsere Jugend

Ausgabe

Nr. 4

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Seiten

S. 176-177

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