Die Abmahnung im Arbeitsverhältnis.
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SEBI: 91/1201
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Zusammenfassung
Die Abmahnung bedeutet im Arbeitsverhältnis unter anderem die Pflicht des Arbeitgebers, vor einer Kündigung den Arbeitnehmer hinsichtlich seines Verhaltens auf die Inanspruchnahme eines Kündigungsrechts hinzuweisen. "Ist die Abmahnung von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zunächst nur im Rahmen der außerordentlichen Kündigung gefordert worden, erstreckt sich das Abmahnungserfordernis heute auf weite Teile des Kündigungsrechts" (S. 5). Die Arbeit soll als Nachschlagewerk dienen, aber auch Grundlagen und Besonderheiten des Rechts der Abmahnung im Arbeitsverhältnis vermitteln. Es werden Struktur, Funktion und Notwendigkeit der Abmahnung herausgestellt sowie Wirksamkeitsvoraussetzungen und Abwehransprüche des Arbeitsnehmers erläutert und geprüft; dabei wird auch die Beteiligung des Betriebsrats behandelt. Im Anhang wird außerdem kurz auf die Abmahnung in Betriebsvereinbarungen eingegangen. anj/difu
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Schlagwörter
Abmahnung, Arbeitsrecht, Kündigung, Rechtsprechung, Betriebsrat, Gewerkschaft, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsvereinbarung, Personalakte, Arbeitsvertrag, Verband, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz
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Baden-Baden: Nomos (1990), 199 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Gießen 1989/90)
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Abmahnung, Arbeitsrecht, Kündigung, Rechtsprechung, Betriebsrat, Gewerkschaft, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsvereinbarung, Personalakte, Arbeitsvertrag, Verband, Arbeit, Wirtschaft, Arbeitsplatz