Naturschutz und Recht. Fachseminar gehalten vom 1.3. Oktober 1980 in Hohenbrunn.
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SEBI: 82/6368-4
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Zusammenfassung
In dem von 40 juristischen Staatsbeamten, Staatsanwälten, Landesanwälten und Richtern aus ganz Bayern besuchten Fachseminars wurden einerseits die im juristischen Alltag oft hintenan stehenden fachlichen Grundlagen des Naturschutzes erörtert, andererseits wurde die Praxis der Anwendung neuerer einschlägiger Rechtsvorschriften diskutiert. Schwerpunkt der Behandlung ökologischer Grundlagen war die Darstellung der Funktion von Gewässern und Feuchtgebieten in der Landschaft und ihr Schutz. Die Folgen von Eingriffen in den Naturhaushalt, Ausgleichsmaßnahmen und die Neuschaffung von Biotopen wurden dargestellt. Die juristische Bedeutung solcher Maßnahmen stellt sich im Verhältnis von Naturschutz und Eigentum sowie im praktischen Vollzug der Schutzvorschriften dar. gk/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Naturschutz, Recht, Gewässerschutz, Biotop, Landschaftsplanung, Feuchtgebiet, Landschaftspflegerecht, Eigentum, Umweltschutz, Gesetzgebung
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Laufen/Salzach:(1980), 144 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Naturschutz, Recht, Gewässerschutz, Biotop, Landschaftsplanung, Feuchtgebiet, Landschaftspflegerecht, Eigentum, Umweltschutz, Gesetzgebung
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Tagungsbericht; 4/80