Wettbewerb und Grundversorgung auf der Schiene. Grundlagen und Empfehlungen für künftige Bahnreformen in der Schweiz.

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CH

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Bern

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ZLB: 2001/3159-4

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FO

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Der schweizerischen Bahnreform von Anfang 1999 sollen weitere Schritte folgen: auch im Personenverkehr soll Konkurrenz unter Bahnunternehmungen möglich werden. Damit ein fairer Wettbewerb möglich ist, müssen die Schieneninfrastrukturen zu einer nationalen Gesellschaft zusammengelegt werden. Auch für die Zuteilung der knappen Schienenkapazitäten (Trassen), die Sicherheits- und Zugleitsysteme und das Fahrausweissystem soll eine unabhängige Servicegesellschaft entstehen. Statt den Vorrang des Personenverkehrs im Taktfahrplan festzuschreiben, würden die knappen Kapazitäten vermehrt nach der effektiven Nachfrage und durch ein System von marktgerechten Trassenpreisen auf Personen- und Güterverkehr zugeteilt. Auch der Personenverkehr soll allen Bahnunternehmungen für Konkurrenzangebote und in Ausschreibungsverfahren offen stehen. Dabei könne die Grundversorgung (Service Public) durch Bestellungen und Ausschreibungen von Bund und Kantonen weiterhin sichergestellt werden. Die öffentliche Hand sollte sich darauf konzentrieren, die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr festzulegen, und nicht mehr unternehmerisch tätig sein. Die Voraussetzung dafür wäre, dass Bund und Kantone als Mehrheitsaktionäre der verschiedenen Bahnen eine koordinierte Eigentümerstrategie festlegen und so das "Reengineering des öffentlichen Verkehrs" vorantreiben. difu

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XLVI, 145 S.

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Bericht. Verkehr und Umwelt - Wechselwirkungen Schweiz-Europa. Nationales Forschungsprogramm NFP 41; D2