Bodenschutz durch Bauplanungsrecht.

Cuvillier
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Cuvillier

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Göttingen

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ZLB: 2001/2556

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DI

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Abstract

Mit dem Bodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1998 und 1999 ist ein Umweltrecht in Kraft getreten, das den Schutz von Wasser, Boden und Luft gleichermaßen bezweckt. Beachtlich bei bodenschutzrechtlichen Diskussionen ist, dass die Bewältigung der Bodenschutzprobleme nicht allein Aufgabe des BBodSchG ist und Wechselwirkungen des BBodSchG mit anderen bodenschutzrelevanten Gesetzen anerkannt werden müssen. Das Bauplanungsrecht wirkt als zentrales Umsetzungsinstrument der modernen Umweltpolitik und steht hier im Vordergrund. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Bedeutung des Bauplanungsrechts als Bodenschutzinstrument. Bislang hat das Bauplanungsrecht für den Bodenschutz eine herausragende Rolle gespielt. Jedoch bleibt ungeklärt, ob es eine solche Rolle nach Erlass des BBodSchG behalten wird. Fraglich ist, wie der Bodenschutz am effektivsten gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund stellt diese Studie dar, wie die Belange des Bodenschutzes in der bauplanerischen Abwägung berücksichtigt und über die bauplanerischen Instrumente realisiert werden. Anschließend werden die bauplanungsrechtlichen Grundlagen im Vergleich zu denen des BBodSchG untersucht. kirs/difu

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182 S.

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