Die Amtshaftung der Gemeinden nach rechtswidrigen Beschlüssen ihrer Kollegialorgane.

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SEBI: 91/3217

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Das kommunale Haftungsrecht ist in jüngster Zeit durch spektakuläre Schadensfälle in die Diskussion geraten. Es geht dabei um fehlerhaft überplante Flächen, die sich erst nach erfolgter Bebauung als gesundheitsschädlich belastet und unbewohnbar herausgestellt haben. Für die Geschädigten ist der Amtshaftungsanspruch erfolgversprechend, insofern die Rechtsprechung Amtspflichtverletzungen der Gemeindevertreter annimmt und hohe Sorgfaltsanforderungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen und für den Erlaß von Satzungen stellt. Nach Ansicht des Autors werden dabei aber die vielfältigen Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts nicht hinreichend berücksichtigt. Die Arbeit will den Grenzbereich zwischen Amtshaftungs- und Kommunalrecht aufklären. kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Amtshaftung, Satzung, Rechtswidrigkeit, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, Kollegialorgan, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Kommunalaufsicht, Bauleitplanung, Städtebaurecht, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1990), XXVII, 328 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1990)

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Amtshaftung, Satzung, Rechtswidrigkeit, Bebauungsplan, Baugesetzbuch, Kollegialorgan, Rechtsprechung, Rechtsschutz, Kommunalaufsicht, Bauleitplanung, Städtebaurecht, Kommunalbediensteter, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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Verfassungs- und Verwaltungsrecht unter dem Grundgesetz; 13