Die privatrechtsgestaltende Wirkung des öffentlichen Rechts im Umwelthaftungsrecht.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/3237

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Zusammenfassung

Wo entscheiden öffentlich-rechtliche Rechtssätze, ob mittels des Umwelthaftungsrechts auf Unterlassung oder Schadenersatz geklagt werden kann? Genügt zum Ausschluß der Haftung nach dem Umwelthaftungsrecht, daß beim Betrieb einer Anlage öffentlich-rechtliche Betriebspflichten eingehalten worden sind? Es geht dabei nicht nur um die Einwirkungen genehmigungspflichtiger Betriebe, sondern auch um Beeinträchtigungen, die von nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen herrühren, für die das öffentliche Recht ebenfalls Vorschriften über die Betriebsführung enthält, damit keine unzumutbaren Umweltbeeinträchtigungen entstehen. Die Untersuchung auf der Schnittstelle von öffentlichem Recht (Verhältnisse Behörde / Betreiber und Behörde / Dritte) und Privatrecht (Verhältnis Betreiber / Dritte) beschränkt sich auf das Wasserrecht und das Immissionsschutzrecht. kmr/difu

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XLIX, 229 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1568