Untersuchungspflicht auf Legionellen in öffentlichen Gebäuden.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Herausgeber

Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Mit In-Kraft-Treten der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) am 1.1.2003 müssen zentrale Erwärmungsanlagen der Hausinstallation, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, im Rahmen der periodischen Untersuchungen auf Legionellen untersucht werden. Zu den untersuchungspflichtigen Gebäuden mit zentralen Erwärmungsanlagen gehören Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen, Sportstätten, Schwimmbäder, Hotels, Schulen, Verwaltungsgebäude. Die Untersuchungshäufigkeit wird vom Gesundheitsamt festgelegt und orientiert sich an der abgegebenen Wassermenge, der versorgten Personenzahl sowie der Empfindlichkeit der Personengruppen, an die Wasser abgegeben wird. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 18

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Seiten

S. 737-738

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