Falsche Reform zur falschen Zeit? Von der Landesregierung beabsichtigte Verlagerung der Genehmigung von Flächennutzungsplänen auf die Landratsämter im Kreuzfeuer der Kritik.

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IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4

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Die Autoren nehmen jeweils als Vertreter ihrer Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg - CDU, FDP/DVP, SPD und Freie Wähler - zu der beabsichtigten Kompetenzverlagerung Stellung. Die Verlagerung der Zuständigkeit für die Genehmigung von Flächennutzungsplänen auf die Landratsämter ist für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften bis zu 20.000 Bewohnern beabsichtigt. Während die CDU in der Verlagerung eine notwendige fachliche Bündelung auf der Ebene der unteren Fachbehörden und der fachlichen Zuständigkeiten der Landratsämter selber sieht, gehen alle anderen Fraktionen davon aus, dass es insbesondere um eine Bündelung der Genehmigungszuständigkeiten und damit eine einheitliche Beurteilung auch der übergeordneten Ziele der Raumordnung und Landesplanung geht, diese also sinnvoll nicht von unterschiedlichen Behörden wahrgenommen werden kann. kr

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Recht, Planungsrecht, Flächennutzungsplanung, Genehmigungsverfahren, Gesetzgebung, Gemeinde, Landratsamt, Regierungspräsidium, Regionalplanung, Landesplanung, Fachbehörde, Verwaltungsgemeinschaft, Zuständigkeit

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Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 26(1983)Nr.4, S.18-19, Abb.

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Recht, Planungsrecht, Flächennutzungsplanung, Genehmigungsverfahren, Gesetzgebung, Gemeinde, Landratsamt, Regierungspräsidium, Regionalplanung, Landesplanung, Fachbehörde, Verwaltungsgemeinschaft, Zuständigkeit

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