Die 5Proz. - Klausel im Wahlrecht. Garant für ein funktionierendes parlamentarisches Regierungssystem?

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SEBI: 91/3636

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Die Entwicklung des Wahlrechts wird von 1919 (Weimarer Republik) bis in die Gegenwart dargestellt, wobei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) besondere Beachtung findet. Das Wahlrecht der europäischen Nachbarn wird ebenfalls untersucht; die Vereinbarkeit der Sperrklausel (5Proz. ) mit der Chancengleichheit der Parteien wird überprüft. Die Sperrklausel hält der Verfasser in kritischer Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung für verfassungswidrig. Der Funktionsaspekt (ein funktionsfähiges Parlament zu schaffen) und der Repräsentationsaspekt (die im Volk vertretenen Meinungen sollen im Parlament vertreten sein) sind als gleichwertig dargestellt. Es kommt zum Ausgrenzungseffekt (neue politische Strömungen sind ausgeschlossen) und infolgedessen zu Verfestigungen und Verkrustungen der etablierten Parteien. Das Stichwortverzeichnis kann dem Leser nützlich sein. rebo/difu

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Wahlen, Wahlrecht, Rechtsprechung, Sperrklausel, Gleichheit, Parlament, Regierung, Europawahl, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Partei, Recht, Verfassungsrecht

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Stuttgart: Boorberg (1990), 187 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Marburg 1989)

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Wahlen, Wahlrecht, Rechtsprechung, Sperrklausel, Gleichheit, Parlament, Regierung, Europawahl, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Partei, Recht, Verfassungsrecht

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Marburger Schriften zum öffentlichen Recht; 2