Symposium zur Wohnungsbauförderung. Die vereinbarte Forderung nach § 88 d II. WoBauG für Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen. 23. Januar 1990 Bonn.

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SEBI: 91/2128-4

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Durch die Neuregelung des § 88 des II. WoBauG für Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen wurden 1989 die Förderungsmöglichkeiten dahingehend erweitert, daß unter bestimmten Bedingungen auch außerhalb des sozialen Wohnungsbaus Mittel zur Finanzierung bereitgestellt werden können. Dabei können zwischen dem Darlehens- und Zuschußgeber und dem Bauherren u.a. Bestimmungen über Einsatzart der Mittel, Zweckbestimmung und Besetzungsrechte vereinbart werden, ohne daß die so geförderten Wohnungen als preisgebundener Wohnraum definiert werden. Die Beiträge diskutieren die Möglichkeiten und die Praxis dieser Förderungsform aus der Sicht der fördernden Landesbehörden, der fördernden Kommunen, der Investoren und der Förderungsnehmer. cp/difu

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Wohnungsbauförderung, Förderungsmöglichkeit, Mietwohnung, Wohneigentum, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungswesen, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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Bonn: (1990), 148 S., Abb.

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Wohnungsbauförderung, Förderungsmöglichkeit, Mietwohnung, Wohneigentum, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbaufinanzierung, Wohnungswesen, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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