Balkone bei der Ermittlung der Wohnfläche.

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Zusammenfassung

Bei nicht preisgebundenem Wohnraum gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine bestimmte Wohnflächenberechnung, z.B. als Berechnungsmaßstab für die Miete, vorschreibt. Es bieten sich dazu die Zweite Berechnungsordnung - Balkone können zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden - und die DIN Norm 283 - Balkone werden der Wohnfläche zu einem Viertel angerechnet - an. In der Rechsprechung überwog bisher die Unabwendbarkeit der II.BV im Rahmen des § 2 MHG. Von dieser Auffassung ist das Bayerische Oberste Landesgericht in seiner Entscheidung vom 20. Juli 1983 (Re Miet 6/82) ohne Not abgewichen. Die Wohnfläche sei danach nach den besonderen Umständen des Einzelfasses zu ermitteln. hg

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Schlagwörter

Recht, Wohnung, Wohnfläche, Balkon, Mieterhöhung, Rechtsprechung, Wohnflächenberechnung

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 36(1984)Nr.1, S.18

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Recht, Wohnung, Wohnfläche, Balkon, Mieterhöhung, Rechtsprechung, Wohnflächenberechnung

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