Zur Rolle der Schulträger im Bildungswesen.

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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892

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Zusammenfassung

Der Beitrag geht von der Verfremdung des schulischen Lernens aus und ordnet diese wie das Verhältnis von Staat, kommunaler Schulträgerschaft und Schule in die bürokratisch-obrigkeitsstaatliche deutsche Tradition ein.Schulmitwirkung, Handlungsraum für die kommunalen Schulträger und institutionelle Sicheung ihrer Beteiligung an staatlichen Entscheidungen im Schulwesen sollen diese Entwicklung korrigieren.Für die kommunale Schulträgerschaft ist dabei charakteristisch, daß die engen Grenzen der Sachaufwandsträgerschaft im Rahmen einer ummfassenden Daseinsvorsorge für die Schüler faktisch überschritten hat. Auch in der Schulentwicklungsplanung wird die grundsätzliche Pflicht der Gemeinden sichtbar, allgemeine sozialstaatliche Aufgaben des Gemeinwesens zu erfüllen, womit zugleich ihre Forderung nach umfassender Beteiligung legitimiert wird. Es wird die Chance sichtbar, Kindern und Jugendlichen aller Schichten nicht nur Zugang zur Kunst, sondern auch zum kreativen Lernen zu eröffnen. vo/difu

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Schule, Trägerschaft, Schulmitwirkung, Daseinsvorsorge, Kultur, Kreativität, Lernen, Gemeinde, Unterhaltsträger

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 19 (1980), S. 262-277, Tab.; Lit.

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Schule, Trägerschaft, Schulmitwirkung, Daseinsvorsorge, Kultur, Kreativität, Lernen, Gemeinde, Unterhaltsträger

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