Handbuch Verfahrensfreie Bauvorhaben Berlin.

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DE

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Nürnberg

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1862-1562

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ZLB: Kws 420/15

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Abstract

"Baufreiheit" ist das Recht des Eigentümers, sein Grundstück zu bebauen. Diese "potentielle Freiheit" wird jedoch durch Vorschriften des Baurechts und des Nachbarschaftsrechts soweit eingeschränkt, dass grundsätzlich jede Bebauung, Veränderung und Nutzungsänderung solange verboten ist, bis die ausdrückliche Genehmigung des Vorhabens vorliegt (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Ausgenommen davon sind ein paar wenige, in den Landesbauordnungen verankerte, verfahrensfreie Bauvorhaben, die unbürokratisch und ohne das übliche Genehmigungsverfahren realisiert werden dürfen. Sie sind frei von verfahrensrechtlichen Pflichten, sie können selbstbestimmt und eigenmächtig erbaut werden und sollen mit dem Handbuch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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62 S.

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Disko; 17