Das Europäische Markenamt. Funktion und Bedeutung der Gemeinschaftsmarke.

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Hamburg

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ZLB: 99/2647

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DI

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Abstract

Am 1.1.1996 hat das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) - kurz: Europäisches Markenamt - die ersten Anmeldungen für eine Gemeinschaftsmarke entgegengenommen. Die Arbeit geht der Bedeutung und der Funktion der Gemeinschaftsmarke und des Europäischen Markenamtes nach. Mit dem bis zu diesem Zeitpunkt letzten in einer Reihe neu gegründeter europäischer Einrichtungen wird ein weiterer wirtschaftlicher Grenzabbau innerhalb der EU angestrebt. Dem Markeninhaber, der seine Marke EU-weit schützen lassen möchte, soll das langwierige und teure Verfahren erspart bleiben, eine Marke in jedem einzelnen Mitgliedsland erwerben zu müssen. Die Arbeit verfolgt die Geschichte der schrittweisen Schaffung der Gemeinschaftsmarke, erläutert Organisationsstruktur und Tätigkeitsfelder des Amtes. Ein ausführliches Kapitel ist dem Vorgang des Erwerbs einer Gemeinschaftsmarke gewidmet, mit den Abschnitten Begriff einer Marke, Verfahren, Priorität, Inkorporation einer nationalen Marken-Seniorität, Widerspruch, Ende einer Gemeinschaftsmarke. goj/difu

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254 S.

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Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse; 8