Rechtsprobleme bei Auskünften von Verwaltungsbehörden an den Bürger.

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SEBI: 83/1782

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Mit der Entwicklung des Staates zum sozialen Rechtsstaat entsteht eine steigende Abhängigkeit des Einzelnen von staatlichen Leistungen und Vergünstigungen aller Art, und mit dieser Abhängigkeit steigt auch die Bedeutung von Auskünften der Verwaltung an den Bürger. Aber ein Recht auf Auskunft gibt es nicht. Zwar weisen einige spezialgesetzliche Bestimmungen auf diese Auskunftsproblematik hin, doch ist ihre Position im System der verwaltungsrechtlichen Handlungsforschung nach wie vor höchst ungewiß. Der Autor untersucht in dieser Studie, ob aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der Grundgedanken, die in den bestehenden einfach-gesetzlichen Spezialregelungen ihren Niederschlag gefunden haben, ein umfassendes Recht des Bürgers auf Auskunftserteilung durch die Verwaltung hergeleitet werden kann. im/difu

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Auskunft, Auskunftsrecht, Anspruchsgrundlage, Verwaltungsbehörde, Ermessensentscheidung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsverfahren, Behörde, Recht, Verwaltung

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Bochum: Brockmeyer (1983), XLVII, 176 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1983)

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Auskunft, Auskunftsrecht, Anspruchsgrundlage, Verwaltungsbehörde, Ermessensentscheidung, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verwaltungsverfahren, Behörde, Recht, Verwaltung

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Bochumer juristische Studien; 35