Kriterien für die Erarbeitung von Immissionsminderungszielen zum Schutz der Böden und Abschätzung der langfristigen räumlichen Auswirkungen anthropogener Stoffeinträge auf die Bodenfunktion.

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DE

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Berlin

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ZLB: 98/4441-4

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Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bodenschutzgesetzes werden fachliche Anforderungen für die Berechnung kritischer Werte bezüglich der Einträge persistenter Schadstoffe in den Boden formuliert. Die Schadstoffeinträge sollen auf ein Maß begrenzt werden, das dem Vorsorgeaspekt im Bodenschutz gerecht wird. Es wird ein Bilanzierungskonzept entwickelt, welches die Berechnung tolerierbarer Einträge bei Berücksichtigung unterschiedlich strenger Maßstäbe ermöglicht. Die Deposition darf nur einen Teil der hinnehmbaren Einträge ausfüllen, da weitere Eintragspfade zu berücksichtigen sind. Für acht Schwermetalle und vier Stoffgruppen persistenter organischer Schadstoffe werden anhand von Literaturstudien und Expertisen Einträge in den Boden und tolerierbare Austräge quantifiziert. Die Differenz zwischen aktuellem Bodengehalt und Vorsorgewerten kann als Spanne für eine hinnehmbare Stoffakkumulation im Boden betrachtet werden. Bezieht man diesen Spielraum in die Berechnung ein, ergeben sich in Abhängigkeit von Bodeneigenschaften, dem vorhandenen Stoffgehalt und der Nutzungsflächen differenziert sehr unterschiedliche tolerierbare Eintragswerte. Bei den persistenten organischen Schadstoffen ist aufgrund der hohen Unsicherheiten bei der Quantifizierung der Transport- und Umwandlungsprozesse die Bilanzierung von Stoffflüssen nur als vorläufige Schätzung durchführbar. Tolerierbare Eintragswerte lassen sich in kleinmaßstäbigen Übersichtsdarstellungen sowie in mittleren Maßstäben kartographisch darstellen. Eine Regionalisierung ermöglicht den flächendifferenzierten Vergleich mit derzeitigen Belastungen. Auf dieser Grundlage können Ziele für die Luftreinhaltung und Anforderungen an die Minderung anderer Schadstoffeinträge erarbeitet und begründet werden. difu

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251 S.

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Texte; 19/98