Technische Harmonisierung in Europa am Beispiel der Bauproduktenrichtlinie. Forschungsinstitut für Deutsches und Europäisches Immobilienwirtschafts- und Genossenschaftsrecht an der FHTW Berlin.
Hammonia
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Hammonia
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DE
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Hamburg
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0939-625X
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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143
BBR: Z 143
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Abstract
Das Inverkehrbringen von Bauprodukten wird seit 1989 durch die "Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte" (89/106/EWG) auf europäischer Ebene geregelt. Nach Art. 1 der Richtlinie ist unter dem Begriff "Bauprodukt" jedes Produkt zu verstehen, das hergestellt wird, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus eingebaut zu werden. Die Bauproduktenrichtlinie wurde 1992 mit dem Bauproduktengesetz (BauPG) in nationales Recht überführt. Hintergrund der Einführung war die Überlegung, dass das Ziel eines freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs nur erreicht werden kann, wenn auch die technischen Handelshemmnisse abgebaut werden, die europaweit ganz unterschiedliche Qualitätsanforderungen an Bauprodukte stellen. Die Angleichung beschränkt sich auf sechs grundlegende Anforderungen: mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit und letztendlich Schallschutz und Energieeinsparung. difu
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Die Wohnungswirtschaft
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Nr. 9
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S. 82-83