Die Schutzklausel der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

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SEBI: 80/6264

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Die Agrarschutzklausel stellt ein auf Dauer angelegtes gemeinschaftliches Instrument zur Bekämpfung von Krisen der gemeinsamen EWG-Marktorganisationen dar.Die allgemeine Schutz- oder Ausweichklausel ist ihrer Herkunft nach ein Rechtsinstrument des Völkervertragsrechts der internationalen Handelsbeziehungen.Ihrer Konzeption nach dient sie der Verwirklichung der Idee des Freihandels.Sie ist nämlich eine unabdingbare Voraussetzung für die Bereitschaft der Staaten, sich auf Dauer zur Beseitigung von Handelshemmnissen zu verpflichten.Ihre Grundidee ist die Wiederherstellung der außenwirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Staaten im Falle einer wirtschaftlichen Krise.Die Besonderheit dieser Agrarschutzklausel ist, daß sie nicht die Erhaltung staatlicher Souveränitätsrechte für den Fall einer Krise bezweckt, sondern die Aufgabe der Krisenbewältigung den Gemeinschaftsorganen überträgt.Dadurch soll die Berufung der Mitgliedsstaaten auf völkerrechtliche Notstandsrechte vermieden werden. chb/difu

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Landwirtschaft, Handel, Völkerrecht, Schutzklausel, Agrarmarkt, Organisation, Freihandel, Preisstabilität, Marktkontrolle, Kontingent, Rechtsschutz

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Bonn: (1979), XXIII, 226 S., Tab.; Lit.

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Landwirtschaft, Handel, Völkerrecht, Schutzklausel, Agrarmarkt, Organisation, Freihandel, Preisstabilität, Marktkontrolle, Kontingent, Rechtsschutz

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