"Lebende Ortsbausatzung" hilft bei der Dorfentwicklung. Ein Architekt in Gemeindediensten berät bei Altbaumodernisierung.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Bundesbaugesetz, Landesbauordnung und Baunutzungsverordnung werden den Forderungen nach einer angemessenen und einfühlsamen Dorferneuerung nicht gerecht, da diese fast ausschließlich für Neubaugebiete konzipiert sind. Plädoyer für eine praxisnahe Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und renovierungswilligen Hauseigentümern unter Hinzuziehung eines beratenden Architekten, von dem allerdings viel Geduld, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick verlangt werden. Beispiele aus der eigenen Gemeinde. kr

Beschreibung

Schlagwörter

Stadterneuerung, Dorfsanierung, Modernisierung, Dorfentwicklung, Dorferneuerung, Baurecht, Ortsbausatzung, Bebauungsplanung, Ermessensspielraum

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 21(1978)Nr.12, S.7-8, Abb.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Stadterneuerung, Dorfsanierung, Modernisierung, Dorfentwicklung, Dorferneuerung, Baurecht, Ortsbausatzung, Bebauungsplanung, Ermessensspielraum

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries