"Lebende Ortsbausatzung" hilft bei der Dorfentwicklung. Ein Architekt in Gemeindediensten berät bei Altbaumodernisierung.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1270
SEBI: Zs 3025-4
SEBI: Zs 3025-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Bundesbaugesetz, Landesbauordnung und Baunutzungsverordnung werden den Forderungen nach einer angemessenen und einfühlsamen Dorferneuerung nicht gerecht, da diese fast ausschließlich für Neubaugebiete konzipiert sind. Plädoyer für eine praxisnahe Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und renovierungswilligen Hauseigentümern unter Hinzuziehung eines beratenden Architekten, von dem allerdings viel Geduld, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick verlangt werden. Beispiele aus der eigenen Gemeinde. kr
Beschreibung
Schlagwörter
Stadterneuerung, Dorfsanierung, Modernisierung, Dorfentwicklung, Dorferneuerung, Baurecht, Ortsbausatzung, Bebauungsplanung, Ermessensspielraum
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Der Gemeinderat, Schwäbisch-Hall 21(1978)Nr.12, S.7-8, Abb.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Stadterneuerung, Dorfsanierung, Modernisierung, Dorfentwicklung, Dorferneuerung, Baurecht, Ortsbausatzung, Bebauungsplanung, Ermessensspielraum