Die historische Entwicklung des Ordnungsrechts, insbesondere die Anfänge der Kommunalpolizei im bayerischen Raum

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SEBI: 76/2965

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Abstract

Ausgehend von der Entwicklung der Ordnungskräfte seit der fränkischen Zeit wird dargestellt, daß die Kommunalpolizei in verschiedenen Ausprägungen in der mittelalterlichen Stadt entstanden ist, wobei Funktion und Vollzugsinstitut grundsätzlich zusammenfielen. In der Neuzeit kam nur ganz allmählich die Trennung von Polizei- und übrigem Verwaltungsrecht auf, wobei dann Funktion und Institution nicht notwendig einheitlich waren. Parallel dazu verlief die immer stärker werdende Bevormundung der städtischen Selbstverwaltung, bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts die städtische Polizei gänzlich verstaatlicht wurde. Doch bereits 1818 wurde - mit Ausnahme Münchens - die Lokalpolizei wieder eingeführt. Daneben übte die Gendarmerie Polizeifunktion aus, ja sie war sogar ausschließlich für diese Tätigkeit geschaffen worden.

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Polizei, Ordnungsrecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Geschichte, Recht

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Würzburg: P & S Sofortdruck (1975), XVIII, 147 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1975)

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Polizei, Ordnungsrecht, Rechtsgeschichte, Verwaltungsrecht, Geschichte, Recht

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