Die Übertragung von Sanierungsaufgaben auf den Grundstückseigentümer.

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SEBI: Zs 359-4
IRB: Z 889

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Zusammenfassung

,,Das Städtebauförderungsgesetz geht für die Sanierung von dem Grundsatz aus, daß Ordnungsmaßnahmen von der Gemeinde und Baumaßnahmen von dem Eigentümer durchgeführt werden. Die Gemeinde kann die Ordnungsmaßnahmen in geeigneten Fällen aufgrund eines Vertrages auch ganz oder teilweise Eigentümern von Grundstücken im Sanierungsgebiet überlassen''. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat das ,,Muster eines Eigentümer-Sanierungsvertrages'' vorgelegt, dessen Bedeutung und Problematik im Aufsatz dargestellt werden.

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Sanierung, Bodeneigentum, Stadtsanierung, Grundeigentum, Sanierung, Recht

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Neue Juristische Wochenschrift, München 29 (1976), 1/2, S. 16-21

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Sanierung, Bodeneigentum, Stadtsanierung, Grundeigentum, Sanierung, Recht

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