Die Verantwortung der Gemeinden und Kreise bei der Schöffenwahl 2018. Arbeitshilfe zur Seminarreihe von Oktober 2017 bis März 2018 für Verwaltungsmitarbeiter, die mit der Vorbereitung der Vorschlagsliste befasst sind, Mitglieder der Gemeindevertretungen, Jugendhilfeausschüsse, Schöffenwahlausschüsse sowie vorschlagsberechtigte gesellschaftliche Organisationen.
Kommunal- u. Schul-Verl.
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Kommunal- u. Schul-Verl.
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DE
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Wiesbaden
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ZLB: Kws 625/307a
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RE
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Abstract
Die Verantwortung für die Wahl der (Jugend)Schöffinnen und -schöffen liegt bei den Gemeinden und Kreisen. An der Schnittstelle zwischen Gerichtsverfassungs- und Kommunalrecht haben sie die Aufgabe, die für das Amt geeigneten Frauen und Männer zu finden, die in den kommenden Jahren als gleichberechtigte Richter an den Strafverfahren teilnehmen. Nach qualifizierter Vorbereitung durch die Verwaltungen entscheiden Vertretungen und Jugendhilfeausschüsse über die Vorschlagslisten, im Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stellen die Kommunen mit sieben (von neun) Vertrauenspersonen die für die Wahl der Schöffen erforderliche qualifizierte Mehrheit.
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205 S.
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