Polizeipflicht und Kausalität.

Klaudat, Harald
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1968

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SEBI: CP 407

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Zusammenfassung

Das Hauptproblem der sogenannten Kausalität im Polizei- und Ordnungsrecht besteht darin, welche bestimmte Person als Störer heranzuziehen ist.Dieses Problem ist insbesondere dort schwer zu lösen, wo keine spezialgesetzliche Regelung typischer Störungslagen erfolgt ist, eine Heranziehung also nur aufgrund der allgemeinen polizeilichen Generalklausel möglich ist.Bei der Haftung des Störers ist zwischen sog.Verhaltenshaftung und Zustandshaftung (Verantwortlichkeit für den Zustand einer bestimmten Sache) zu unterscheiden.Der Autor befaßt sich mit der Kausalität und Tatbestandsverwirklichung, der Tatbestandsverwirklichung und Polizeiwidrigkeit sowie der Kausalität und Polizeiwidrigkeit.Er erläutert seine Ausführungen an Fällen. chb/difu

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Münster: (1968), XIII, 55 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1967)

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