Die Abfallhierarchie der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Heymann
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Heymann

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Köln

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ZLB: R 691/82

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DI
RE

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Abstract

Die Abfallhierarchie wird im Lichte relevanter Vorgaben des Primärrechts betrachtet. Weil die Steuerungswirkung der Abfallhierarchie zwingend durch ihren Anwendungsbereich bestimmt wird, wird dieser sodann analysiert. Die zentrale Richtlinienbestimmung zur Abfallhierarchie enthält Art. 4 RL 2008/98/EG. Die Arbeit widmet sich der begrifflichen Abgrenzung der einzelnen Hierarchiestufen zueinander. Sodann wird gezeigt, dass die Prioritätenfolge in Art. 4 RL 2008/98/EG als eine für die Mitgliedstaaten grundsätzlich verbindliche Rangfolge zu verstehen ist, die den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielräume nur hinsichtlich des "Wie" der Zielerreichung, nicht aber hinsichtlich des "Ob" der Hierarchiegeltung einräumt. Den Voraussetzungen und Grenzen mitgliedsstaatlicher Abweichungsbefugnisse wird nachgegangen. Die Richtlinie gibt dabei in ökologischer Hinsicht eine auf Lebenszyklusdenken beruhende Gesamtfolgenbetrachtung für bestimmte Abfallströme als Rechtfertigungsgrund für Hierarchieabweichungen vor. Die Abfallhierarchiebestimmung in Art. 4 RL 2008/98/EG steht nicht allein, sondern wird innerhalb der Richtlinie verschiedentlich in Bezug genommen. Die Kontextualisierung der Abfallhierarchie reicht von an de Mitgliedstaaten gerichteten Planungsgeboten über Vorgaben zur Verantwortungsorganisation für die Abfallbewirtschaftung bis hin zum einzelnen Verwertungsverfahren. Diesem gesetzessystematischen Zusammenhang der Hierarchiebestimmung widmet sich die Arbeit, ehe sie schließlich prüft, ob sich die These von einem lediglich "programmatischen" Charakter der Abfallhierarchie unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGHs halten lässt.

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XVI, 396 S.

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Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft; 47