Die Zulässigkeit raumordnerischer Festlegungen für Gemeindeteile.

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SEBI: 77/1276

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GU

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Die für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen halten es häufig für notwendig, konkrete räumliche Festlegungen für Gemeindeteile treffen zu können (z.B. bei der Verkehrsplanung oder bei der Planung städtischer Nebenzentren).In dem vorliegenden Rechtsgutachten wird festgestellt, daß solche Festlegungen seitens der Landesbehörden rechtlich zulässig sind.Der Umfang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde lasse sich heute nicht mehr allein aus der Verfassung entnehmen, sondern sei dynamisch zu interpretieren.

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Stadtteil, Kommunalrecht, Raumordnung, Recht, Planung

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Hannover: (1976), 50 S., Zus.

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Stadtteil, Kommunalrecht, Raumordnung, Recht, Planung

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Schriften der Landesplanung Niedersachsen; März 1976