Raumordnungspläne als hoheitliche Handlungsformen. Eine Studie zum Begriff, zur Bindungswirkung und zur Rechtsnatur der Programme und Pläne nach den Landesplanungsgesetzen.

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SEBI: 88/2583

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DI
S

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Abstract

Angesichts der zunehmenden Verknappung der Ressourcen kommt der Raumplanung eine immer größere Bedeutung zu. Der Autor erörtert die Raumordnungspläne als gestaltende Instrumente der Landesplanung, deren Struktureinheiten sich aus der Stellung der Landesplanung im allgemeinen Planungssystem, den Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Kompetenzen der Landesplanung einerseits sowie dem Begriff und Inhalt von Raumordnungsplänen andererseits erschließen. Hierzu befaßt er sich besonders mit strittigen Rechtsproblemen, die die Untersuchung raumordnerischer Probleme erschweren. Im Anschluß daran werden die Bindungswirkungen der einzelnen Inhalte von Raumordnungsplänen aufgezeigt, wobei die Ziele der Raumordnung und Landesplanung als praktisch bedeutsamste Festsetzung der Landesplanung im Vordergrund stehen werden. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse untersucht der Verfasser den Rechtscharakter der Raumordnungspläne. Hierbei geht er insbesondere der Frage nach, inwieweit die herkömmlichen Abgrenzungskriterien zur Bestimmung der Rechtsnatur von Hoheitsakten die ihnen zugesprochene Aufgabe zu bewältigen vermögen. gzi/difu

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Planungssystem, Raumordnungsplan, Raumordnungsprogramm, Bindungswirkung, Verwaltungshandeln, Zielkonflikt, Planungsrecht, Raumordnung, Recht, Landesplanung

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Münster: Lit Verlag (1987), XI, 298 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1987)

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Planungssystem, Raumordnungsplan, Raumordnungsprogramm, Bindungswirkung, Verwaltungshandeln, Zielkonflikt, Planungsrecht, Raumordnung, Recht, Landesplanung

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Juristische Schriftenreihe; 6