Die Wettbewerbsteilnahme gemischtwirtschaftlicher Unternehmen im Spannungsfeld der Grundrechte.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 94/2926

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Zusammenfassung

Gemischtwirtschaftliche Unternehmen sind Kapitalgesellschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden). Damit wird der Staat erwerbswirtschaftlich tätig. Die Arbeit will einen klärenden Beitrag zu den verfassungsrechtlichen Aspekten dieser Thematik leisten. Über die Fragen der zweckmäßigen Verwendung öffentlicher Mittel hinaus stehen rechtliche Grundprobleme zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hände zur Erörterung. Von besonderem Interesse ist die Frage, ob sich für einen dadurch nachteilig betroffenen Konkurrenten grundrechtliche Schutzansprüche geltend machen lassen. Ferner wird untersucht, ob sich die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen prinzipiell auf die Grundrechte berufen können (Art. 13 Abs. 3 GG) oder ob sie vielmehr grundrechtsgebunden sind. Außer Betracht bleiben dabei die Besonderheiten der kommunalen Beteiligungsunternehmen, soweit Art. 28 Abs. 2 GG zu Differenzierungen zwingen würde. kmr/difu

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XXXIII, 240 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1532