Erfahrungen mit der Trinkwasser-Verordnung aus der Sicht des Amtsarztes. Aus dem Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises.

Hennighausen, R. H.
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1982

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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4

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Zusammenfassung

Die Trinkwasser-Verordnung, die aufgrund des Bundes-Seuchengesetz erlassen wurde, ist in Kraft. Sie regelt die Überwachung von Trinkwasser und Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe vollständig neu und legt erstmalig die Anforderung an die Qualität des Trinkwassers eindeutig und bundeseinheitlich fest. Die zentralen Aufgaben der hygienischen Überwachung von Wasserversorgungsanlagen werden durch die Trinkwasser-Verordnung dem Gesundheitsamt zugewiesen. Die Besitzer der Wasserversorgungsanlagen haben Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, das alle Maßnahmen zwecks Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde vorschlägt. -z-

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Forum Städte-Hygiene, 33(1982)Nr.2, S.67-78, Abb., Tab., Lit.

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