Die kommunalen Gremien und das gemeindliche Haushaltsrecht.

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SEBI: 78/4969

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Zusammenfassung

Am 1. Januar 1974 wurde das neue kommunale Haushaltsrecht mit Ausnahme der Länder Rheinland-Pfalz und Saar eingeführt. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen in den ersten Jahren seiner Gültigkeit werden im Rahmen der vorliegenden Broschüre die wichtigsten neuralgischen Punkte des neuen Haushaltsrechts, zum Teil im Vergleich zum alten Recht und unter Einbeziehung der Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums besprochen. Im allgemeinen Teil der Broschüre werden die Aufgaben und die Bedeutung des neuen Haushaltsrechts, wie Gründe für seine Konzipierung und die Ziele der Haushaltsreform behandelt sowie die Grundzüge und Neuerungen der Reform dargestellt. Ein zweiter Teil befaßt sich mit den Neuerungen des kommunalen Haushaltsrechts in seinen Einzelheiten. ms/difu

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Haushaltsrecht, Haushaltsreform, Haushaltswesen, Finanzplanung, Kommunalrecht

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Mühlheim/M.: (1977), 101 S.

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Haushaltsrecht, Haushaltsreform, Haushaltswesen, Finanzplanung, Kommunalrecht

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