Bauplanungsrecht. Befreiung wegen dringenden Wohnbedarfs. § 31 II Nr.1 BauGB. § 4 Ia BauGB-MaßnahmenG. § 23 BauNVO. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9.3.1994 - 5 S 158/94.
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Datum
1994
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
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ISSN
0340-7489
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Dringender Wohnbedarf im Sinne des Paragraphen 4 Ia BauGB-MaßnahmenG indiziert das Vorliegen eines für die Befreiung nach Paragraph 31 II Nr.1 BauGB gebotenen, vom Normalfall abweichenden Sonderfalls nicht, wenn er die Befreiuung nicht erfordert, weil das beabsichtigte Bauvorhaben auf dem Baugrundstück auch ohne Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans verwirklicht werden kann. 2. Baugrenzen haben regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn. Nichtamtlicher Leitsatz. Mit der erfolgreich angefochtenen Baugenehmigung wird eine Überschreitung der Baugrenze mit der Nordwand eines Doppelhauses um 1,25 Meter gestattet.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.603-605