Bauplanungsrecht. Befreiung wegen dringenden Wohnbedarfs. § 31 II Nr.1 BauGB. § 4 Ia BauGB-MaßnahmenG. § 23 BauNVO. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 9.3.1994 - 5 S 158/94.

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Datum

1994

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

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ISSN

0340-7489

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Dringender Wohnbedarf im Sinne des Paragraphen 4 Ia BauGB-MaßnahmenG indiziert das Vorliegen eines für die Befreiung nach Paragraph 31 II Nr.1 BauGB gebotenen, vom Normalfall abweichenden Sonderfalls nicht, wenn er die Befreiuung nicht erfordert, weil das beabsichtigte Bauvorhaben auf dem Baugrundstück auch ohne Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans verwirklicht werden kann. 2. Baugrenzen haben regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn. Nichtamtlicher Leitsatz. Mit der erfolgreich angefochtenen Baugenehmigung wird eine Überschreitung der Baugrenze mit der Nordwand eines Doppelhauses um 1,25 Meter gestattet.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Baurecht

Ausgabe

Nr.5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.603-605

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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