Der Arbeitskampf im öffentlichen Dienst. Zur Zulässigkeit von Streikmaßnahmen der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst im Vergleich zu faktischen und rechtlichen Voraussetzungen eines Arbeitskampfes in der Privatwirtschaft.

Kovac
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Stuttgart

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ZLB: 2003/2747

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DI
RE

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Streikmaßnahmen schädigen in der Privatwirtschaft die Arbeitgeberseite. Anders jedoch bei einem Arbeitskampf im öffentlichen Dienst. Wenn Busse und Bahnen stillstehen, wenn überquellende Mülltonnen zu einem "Müllnotstand" führen oder die allein erziehende Mutter ihr Kind nicht in der Tagesstätte unterbringen kann, wird deutlich, dass unbeteiligte Dritte zum unmittelbaren Kampfgegner im Tarifkonflikt werden. Bei einem Arbeitskampf im öffentlichen Dienst gibt es Besonderheiten, die schärfere Streikgrenzen notwendig machen. difu

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LXXVIII, 520 S.

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse; 35