Umweltschutz im Bauplanungsrecht.
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1985
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IRB: Z 1585
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Zusammenfassung
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung muss ein aktives Instrument der Umweltvorsorge sein, so dass aus der Sicht des Umweltschutzes im Bauplanungsrecht folgende Forderungen zu erheben sind: mehr Umweltvorsorge durch Planung; Planungserfordernis und Planungsrevisionspflicht aus Gründen des Umweltschutzes; keine Problemverlagerung in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren; Umsetzung der Bodenschutzkonzeption; Umsetzung des am 7.3.1985 inhaltlich beschlossenen Vorschlags des Rates für eine EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben. (rh)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Umwelt- und Planungsrecht 5(1985), Nr.8, S.284-285