Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1991
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 92/270
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
S
S
Autor:innen
Zusammenfassung
Ausgehend von zwei wesentlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (Apotheken-Urteil: BVerfGE 7, 377; und Handwerks-Beschluß: BVerfGE 13, 97) arbeitet der Verfasser die Problematik zur Bestimmung des Begriffs "Beruf" auf. Er sieht in den angeführten Entscheidungen zwei verschiedene Verwendungen des Berufsbegriffs durch das BVerfG selbst. Um den Schutzbereich des Grundrechts zu eröffnen, verwende es im Apotheken-Urteil einen sehr weiten Begriff, grenze ihn aber in der späteren Handwerks-Entscheidung wieder ein. Mit Hilfe soziologischer Elemente des Berufs, die in der Lehre aufgeworfen werden, versucht der Verfasser einen konkretisierten Berufsbegriff zu finden mit dem Ergebnis, daß auf der Basis der geltenden Gesetze eine engere Auslegung angebracht sei. Die im Apotheken-Urteil angesprochene weite Auslegung sei nur in Verbindung mit künftigen Regelungen möglich. Der Autor empfiehlt eine entsprechende Verfassungsänderung (S. 121). anj/difu
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Frankfurt/Main: Lang (1991), XXI, 130 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1991)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1099