Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.

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SEBI: 92/270

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Abstract

Ausgehend von zwei wesentlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (Apotheken-Urteil: BVerfGE 7, 377; und Handwerks-Beschluß: BVerfGE 13, 97) arbeitet der Verfasser die Problematik zur Bestimmung des Begriffs "Beruf" auf. Er sieht in den angeführten Entscheidungen zwei verschiedene Verwendungen des Berufsbegriffs durch das BVerfG selbst. Um den Schutzbereich des Grundrechts zu eröffnen, verwende es im Apotheken-Urteil einen sehr weiten Begriff, grenze ihn aber in der späteren Handwerks-Entscheidung wieder ein. Mit Hilfe soziologischer Elemente des Berufs, die in der Lehre aufgeworfen werden, versucht der Verfasser einen konkretisierten Berufsbegriff zu finden mit dem Ergebnis, daß auf der Basis der geltenden Gesetze eine engere Auslegung angebracht sei. Die im Apotheken-Urteil angesprochene weite Auslegung sei nur in Verbindung mit künftigen Regelungen möglich. Der Autor empfiehlt eine entsprechende Verfassungsänderung (S. 121). anj/difu

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Verfassungsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Beruf, Grundrecht, Berufsbegriff, Berufsbild, Berufsrecht, Berufsfreiheit, Regelungskompetenz, Arbeit, Recht, Verfassungsrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1991), XXI, 130 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Köln 1991)

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Verfassungsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Beruf, Grundrecht, Berufsbegriff, Berufsbild, Berufsrecht, Berufsfreiheit, Regelungskompetenz, Arbeit, Recht, Verfassungsrecht

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1099